Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für den Boulder- und Kursbetrieb der Boulderhalle des ÖAV Sektion Hallein

Freier Kletterbetrieb

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen den NutzerInnen und der Boulderhalle Hallein, Neualmerstraße 33, 5400 Hallein des gemeinnützigen Vereins, Österreichischer Alpenverein, Sektion Hallein (ZVR 460704960), Dorrekstraße 1, 5400 Hallein, vertreten durch ihren jeweiligen Obmann, ihre jeweilige Obfrau.

Ein Vertrag entsteht beim Kauf eines Tickets bzw. der Buchung eines Kletterkurses in der Boulderhalle Hallein der Sektion Hallein des ÖAV. Die Sektion Hallein ist berechtigt diese AGB sowie die Hallenordnung zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen AGB bzw. der neuen Hallenordnung sowie Ankündigung auf der Homepage wirksam.

 Öffnungszeiten

Der Zugang zur Boulderhalle Hallein ist an festgelegte Öffungszeiten gebunden. Es wird das Recht vorbehalten diese Öffnungszeiten zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen Öffnungszeiten und der Ankündigung auf der Homepage wirksam.

 Eintritt und Registrierung

Der Zutritt ist erst nach erfolgreicher Registrierung und erhalt der Magnetkarte möglich. Der Eintrittspreis ist vor dem Klettern zu entrichten. Der Eintritt umfasst das Bouldern in der Boulderhalle Hallein während der Öffnungszeit eines Tages.
Kindern unter 12 ist der Eintritt nur in Beisein einer Aufsichtsperson (Eltern, LehrerIn, KursleiterIn) gestattet.

Die Hallenordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Boulderhalle Hallein. Sie ist für alle BenutzerInnen  verbindlich. Mit dem Empfang der Zutrittskarte anerkennt der Benutzer/die Benutzerin diese Bestimmungen sowie das sonstige, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassene, Nutzungsreglement. Das Aufsichtspersonal hat für deren Einhaltung zu sorgen. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Mit der Registrierung werden sowohl die Benutzungsbestimmungen als auch die Weisungen des Aufsichtspersonals anerkannt. Der Ausweis ist nicht übertragbar und ist Eigentum der ÖAV Sektion Hallein. Bei Missbrauch wird die Zutrittskarte gesperrt und entzogen. Die Benützungsgebühr ist sofort nach Betreten der Boulderhalle zu entrichten. Die Ausweisnummer ist auf dem zweiten Abschnitt des Tickets zu vermerken und der Abschnitt ist in den Postkasten neben dem Automaten zu werfen. Personen, die die Einrichtung benützen ohne die Gebühr zu entrichten, werden aus der Halle verwiesen und der zivilrechtlichen Verfolgung zugeführt.

JahreskarteninhaberInnen haben ihren Ausweis bei Kontrolle durch das Aufsichtspersonal diesem auszuhändigen. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar

Anforderungen für den freien Kletterbetrieb

Für die Nutzung der Boulderhalle Hallein wird ein guter Allgemeinzustand sowie die Ausführung von aktiven und passiven Bewegungen ohne körperliche Schäden vorausgesetzt.

 Verhaltensrichtlinien und Haftung

Bouldern ist eine gefährliche Sportart und mit einem kalkulierbarem Restrisiko verbunden. Aus diesem Grund ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht erforderlich. Das eigenständige Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Boulderhalle Hallein erfolgt auf eigene Gefahr. Den aktuellen Benutzungsrichtlinien und Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese sind der Homepage und dem Anschlag in der Boulderhalle zu entnehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist den Bestimmungen der Hallenordnung unbedingt Folge zu leisten.

Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Sektion Hallein des Österr. Alpenvereins  vor, einen Schadenersatz einzuheben.

 Haftung für Wertgegenständen

Die Boulderhalle Hallein haftet nicht für die Verluste von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Fahrrädern, etc. Es wird empfohlen Wertgegenstände nicht in den Garderoben zurückzulassen.

 Datenschutz

Die Boulderhalle Hallein hat von allen NutzerInnen, KursteilnehmerInnen sowie BezieherInnen des Newsletters Kundendaten gemäß der DSVGO gespeichert. Diese werden nach den gültigen Datenschutzbestimmungen behandelt und bei Widerruf durch den Kunden sofort gelöscht. 

 Jahreskarten

Jahreskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust einer Jahreskarte wird diese nach Ersatzzahlung der Keycard ersetzt.

Gutscheine

Ausgestellte Gutscheine erfordern eine einmalige Registrierung und Ausstellung einer Zutrittskarte / Magnetkarte. Gutscheine sind zeitlich befristet und grundsätzlich nicht personengebunden! Gutgscheine können nur einmal verwendet werden.
Einlösebedingungen: Tragen Sie bitte am ausgedruckten Gutschein Ihre Mitgliedsnummer (Diese ist auf Ihrer ausgestellten Zutritts-/Magnetkarte ersichtlich) ein und werfen diesen anschließend in den Briefkasten (neben den Kassenautomat). 

Rauchverbot

Bitte beachten Sie das Rauchverbot im gesamten Indoor-Bereich der Boulderhalle Hallein (auch am WC  und an geöffneten Fenstern).

Sperre der Boulderhalle Hallein

Für Wettkämpfe oder andere Veranstaltungen, die Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen sowie andere notwendige Arbeiten kann die Boulderhalle Hallein zeitweise für die freie Nutzung gesperrt bzw. eingeschränkt werden. Diese Sperren werden angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen seitens der BenutzerInnen.

Kurse

Anmeldebedingungen

Die Kurse werden auf der Homepage www.boulderhallein.com aufgelistet. Eine Anmeldung ist telefonisch oder per E-Mail an den Kursleiter, die Kursleiterin oder das Sekretariat (info(at)boulderhallein.com) möglich, solange freie Plätze vorhanden sind.

Nach Abschluss der Kursanmeldung wird eine Anmeldebestätigung per E-Mail versendet. Sobald sich genügend KursteilnehmerInnen angemeldet haben, wird eine Bestätigung für das Zustandekommen des Kurses per E-Mail versendet. Mit dieser Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich und die Pflicht zur Zahlung des gesamten Kursbeitrages begründet. 

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Kursen in der Boulderhalle Hallein setzt einen guten Allgemeinzustand und die Ausführung von aktiven und passiven Bewegungen ohne das Zufügen von körperlichen Schäden voraus.

Die Teilnahme an Kletterkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Während des Kursbetriebes haben die TeilnehmerInnen den Anweisungen und Anleitungen des/r KursleiterIn Folge zu leisten.

Für manche Kurse werden im Kursprogramm Voraussetzungen zur Teilnahname definiert. Den KursleiterInnen ist es vorbehalten KursteilnehmerInnen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs, für den die Voraussetzungen erfüllt werden. 

Kursbeitrag

Der Kursbeitrag wird neben dem jeweiligen Kurs angegeben. Dieser muss zum ersten Kurstermin mitgebracht und der Kursleiterin, dem Kursleiter übergeben werden.

Rücktritt

Eine Stornierung der Kursanmeldung ist nur im Büro der Boulderhalle oder per E-Mail an den Kursleiter  möglich.

Falls ein Kurs von der Bulderhalle Hallein abgesagt wird, besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs oder der Rückerstattung des Kursbeitrages.

Ein Wechsel des/r KursleiterIn sowie die Zusammenlegung von Kursen begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

Sollten einzelne Übungseinheiten versäumt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

Stornobedingungen:

Falls Sie Ihre Kursanmeldung stornieren müssen, können Sie dies problemlos und ohne anfallende Stornogebühren bis 7 Tage vor Kursbeginn tun. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn berechnen wir eine Stornogebühr von 50% des Kursbeitrages. Bei einer Stornierung, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, wird die gesamte Kursgebühr fällig.

Programmänderungen

Die Boulderhalle Hallein behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen des angekündigten Kurs-Programms oder der KursleiterInnen vorzunehmen bzw. Kurse abzusagen. Druckfehlerberichtigungen sind vorbehalten.